Der Antrag erfolgt für einen in der Schweiz wohnhaften Patienten.
Das Kostengutsprachegesuch wurde durch die Krankenversicherung 2 x abgelehnt (d.h. nach Wiedererwägung) oder ist offensichtlich aussichtlos.
Der Grund der Ablehnung ist bekannt. Die Versicherung stützt ihren Entscheid auf sämtliche verfügbare Literatur (die z.B. vom Hersteller des Arzneimittels zur Verfügung gestellt wurde).
Es gibt keine zweckmässige, zugelassene medizinische Alternative.
Anonymisierte Unterlagen zu Punkten 2 und 3 müssen eingereicht werden.