Prozess
Drei Schritte bis zum Entscheid
1. Antragstellung
Wird ein Kostengutsprachegesuch für Arzneimittel durch die Krankenversicherung des Patienten zweimal abgelehnt (d.h. nach Wiedererwägung) und sind weitere Bedingungen (siehe AGB) erfüllt, kann ein Antrag an das SPAP Sekretariat eingereicht werden.
2. Antragsprüfung
Sind alle Bedingungen erfüllt und die Unterlagen vollständig, wird unter Einbezug eines unabhängigen Expertengremiums der SGMO die medizinische Indikationsstellung geprüft und schnellstmöglich ein Therapieentscheid gefällt.
3. Vergütungsentscheid
Sofern alle Bedingungen erfüllt sind, wird das SPAP Sekretariat der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller den Therapie- und Vergütungsentscheid mitteilen und sie/ihn über die weiteren Schritte informieren.
Im positiven Fall wird die Dauer der Vergütung des Therapieversuchs klar definiert und die Antragstellerin bzw. der Antragsteller verpflichtet sich, regelmässig Bericht über den Therapieverlauf zu erstatten.